Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.